Das Hygiene-Konzept der VLN – die Maßnahmen im Überblick - Sportwarte
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- 19. Juni 2020
- Cornelia Simon
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Sportwarte der Streckensicherung
Die Sportwarte der Streckensicherung werden von der VLN mit Mund-Nasen-Masken sowie Desinfektionsmittel ausgestattet. Solange sie sich unter freiem Himmel aufhalten und ein entsprechender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, besteht keine Mundschutzpflicht. Um auch bei den Sportwarten die Anzahl der Personen zu reduzieren, werden alle Posten entlang der Nordschleife nur mit der vorgeschriebenen Mindestanzahl an Personen besetzt. Auch dies geht selbstverständlich nicht auf Kosten der Sicherheit. So findet zum Beispiel bei den Rennen unter Corona-Bedingungen keine Ausbildung von Anwärtern statt.